AGB´s X-Tec Media.pdf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen X-Tec Media / Farid El Akkad Veranstaltungstechnik Fassung vom 01.01.2008 

§ 1. Allgemeines: 

  1. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
  2. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  4. Es gilt immer die neuste Fassung dieser AGB. Die AGB befinden sich ggf. in den Preislisten und sind ausgehangen.
  5. Der Kunde sollte sich vor seinem Vertragsabschluß über den neusten Stand der AGB erkundigen.
  6. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert.
  7. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen in den technischen Angaben und dem Programmangebot vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zugeben.

 § 2. Vertragsabschluß: 

  1. Angebote von X- TEC Media sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart. stets unverbindlich und freibleibend.
  2. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der X- TEC Media, Unterschrift eines gesonderten Vertages, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

 § 3. Preise: 

  1. Preise der X-TEC Media verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
  2. Preisänderungen, Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Mietpreise können variieren.
  3. Bei einer Bestellung unter 25,00 € erhebt die X­-TEC Media eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 €.
  4. Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart, ab Lager.
  5. Kosten für Transport, Verpackung und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
  6. Rabatte sind individuell auf den Kunden bezogen und werden von der X-TEC Media willkürlich vergeben.
  7.  

§ 4. Lieferung: 

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager und auf Gefahr des Empfängers.
  2. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen.
  3. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferung trägt grundsätzlich der Käufer.
  4. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist die X-TEC Media befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei der X-TEC Media.
  5. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde.
  6. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörrungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wie sie bei Vorlieferanten der X-TEC Media eintreten, gehören, hat die X-TEC Media auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Lieferung- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
  7. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  8. Die X-TEC Media ist ausdrücklich zur Teillieferung und Teilleistungen berechtigt.
  9. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens eines Kunden auch aus wichtigen Gründen ist bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen ausgeschlossen.
  10. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen, auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen, werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen.
  11. Erklärt sich die X-TEC Media in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 10,00 € und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
  12. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für die X-TEC Media frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in origina1Kartons.
  13. Bei Warenrücknahme mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto-Waren-Wertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor.
  14. Die von der X- TEC Media vergebene Rücklieferungsnummer muss außen an der zurückgesandten Ware ersichtlich sein. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich der X - TEC Media und der Transportgesellschaft zu melden.
  15. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft.

  § 5. Zahlungsbedingungen: 

  1. Rechnungen der X-TEC Media gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind in für die X­-TEC Media spesenfreier Weise zu begleichen.
  3. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug  eine Lastschrift  nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen auch Rückstandsauflösungen, nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
  4. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 € berechnet.  
  5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die X- TEC Media berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  6. Die Verzugszinsen sind stets 2% höher als der jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sie betragen mindestens 4% höchstens jedoch 15% pro Jahr.
  7. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderung den Kaufpreis anzurechnen.
  8. Rabatte sind individuell auf den Kunden bezogen und werden von der X-TEC Media willkürlich vergeben.

  § 6. Gewährleistung: 

  1. Es gilt, wenn nicht anders vereinbart, die gesetzliche Garantiezeit von 6 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebraucht-,Vorführ-, und Messegeräte).
  2. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
  3. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet Ld.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese die X-TEC Media erreicht.
  4. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl der X­-TEC Media Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  5. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile.
  6. Rücksendungen an die X - TEC Media sind grundsätzlich vorher abzusprechen und der Käufer muss sich eine Rücksendenummer geben lassen und diese außen auf der Rücksendung gut sichtbar anbringen.
  7. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfaltig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können- und frachtfrei an die X- TEC Media zurückzusenden.
  8. Wird die Ware unfrei zugeschickt, so hat die X- TEC Media das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders.
  9. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll.
  10. Bei Rücksendung von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt.

  § 7. Eigentumsvorbebalt: 

  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
  2. Bis zur Zahlung aller Forderungen der X-TEC Media durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware bei der X-TEC Media. Ein Eigentumswettbewerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen.
  3. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an die X- TEC Media ab. Auf das Verlangen der          X- TEC Media hat der Käufer der X- TEC Media die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  4. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die X- TEC Media berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 8. Salvatorische Klausel 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.
  2. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  § 9. Gerichtstand 

  1. Für alle sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergebenen Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Euskirchen vereinbart.
  2. Wechselseitige Verpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unterliegen dem deutschen Recht

  § 10. Mietzahlung

  1. Die voraussichtliche Miete ist entweder bei Abholung bzw. Rückgabe in bar zu bezahlen oder die Miete wird innerhalb von 5 Tagen ohne Abzüge auf das Firmenkonto überwiesen. Alle anderen Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Alle Preise sind Netto Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 11. Mietkaution

  1. Der Firma X-TEC Media behält es sich vor, eine Mietkaution bei Abholung in bar gemäß Auftragsbestätigung bzw. Vereinbarung zu erheben, falls es sich um Neukunden o. Geräte handelt, die nicht der X-TEC Media direkt gehören.

§ 12. Stornierung

  1. Der Mieter verpflichtet sich bei Stornierung von Mietverträgen zur Zahlung eines Ausfallgeldes. Bei Stornierung gilt allgemein 15 % der Miete. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Miete. Bei Stornierung in der Veranstaltungswoche 40 % der Miete. Bei höhere Gewalt ist keine Gebühr fällig.

§ 13. Leistungszeit der Mietangebote

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die X-TEC Media an die angegebenen Mietpreise 14 Tage ab deren Ausschreibungsdatum gebunden.
  2. Sollte aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die  X-TEC Media nicht vorhersehen konnten, eine Termineinhaltung nicht mehr gewährleistet sein, so besteht die Möglichkeit, dass die X-TEC Media jederzeit den Vertrag kündigt.  

§ 14. GEMA - Gebühren

  1. Es gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Veranstalters, vor der Veranstaltung die Einwilligung der GEMA einzuholen bzw. GEMA Gebühren zu entrichten. Die X-Tec Media kann mit diesen Gebühren nicht belastet werden.

§ 15. Technische Defekte

  1. Entsteht ein Defekt am Eigentum von der X-TEC Media während der Veranstaltung durch mutwillige Beschädigung eines Veranstaltungsbesuchers, oder des Veranstalters selbst, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Reparaturen zu zahlen oder ggf. die Kosten für einen Ersatzkauf zu tragen.
  2. Bei Ausfall eines defekten Gegenstandes (wie im § 15 Punkt (1) beschrieben) entfällt der Mietpreis nicht, sofern der Gegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter in einwandfreiem Zustand war.
  3. Der Mieter bzw. der Veranstalter hat jeden Defekt am Technik Equipement zu erstatten, sofern es nicht auf Verschleiß zurück zu führen ist.

§ 16. Versicherung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der X-TEC Media auf Verlangen nachzuweisen.

§ 17. Mietbedingungen

  1. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die im Mietvertrag bzw. im Lieferschein angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei eigenmächtiger Verlängerung erfolgt eine Nachberechnung in Höhe der doppelten Mietgebühr pro Tag.
  2. Bei eigenmächtiger Verkürzung (Ausnahme höhere Gewalt) der Mietzeit, ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
  3. Bei vereinbarter Mietdauer über einige Tage erfolgt eine individuelle Preisvereinbarung. Der Mietpreis gilt pro Einsatztag nicht Kalendertag.